Wie funktioniert das ECTS Credit System?
Alle Studiengänge werden nach dem Prinzip des Kreditpunktesystems durchgeführt. Bei diesem System werden für alle Leistungen aufgrund eines Leistungsnachweises ECTS Credits vergeben. Dabei gelten folgende Grundsätze: Keine Punkte ohne Leistungsnachweis. Ein Kreditpunkt entspricht einer Arbeitsleistung von ungefähr 30 Stunden. In dieser Zeit sind Präsenzzeit, Zeit für selbständige Arbeit (Selbststudium, Lösen von Aufgaben usw.) eingeschlossen. Die Arbeitsleistung für ein Semester Vollzeitstudium (einschliesslich der vorlesungsfreien Zeit) entspricht 30 ECTS Credits.
Wieviele ECTS Credits muss ich erwerben? Welcher Zeitraum steht mir dazu zur Verfügung?
Für die Erteilung des Bachelorgrades sind 180 ECTS, für die Erteilung des Mastergrades weitere 90 ECTS erforderlich. Dies bedeutet, dass das Bachelor-Studium in der Regel sechs, das Master-Studium weitere drei Semester dauert (Richtstudienzeit). Es gibt keine maximale Studienzeit an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät. Die Studiengebühren verdoppeln sich allerdings nach 12 Semestern im Bachelor wie auch im Masterstudium. Jede Studienstufe zählt individuell. Gerade wenn Sie Teilzeit studieren lohnt es sich daher das Studium sorgfältig zu planen und nicht zu lange zu brauchen. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann die oder der Studierende beim Studiendekanat eine Verlängerung der Studienzeit, für welche die einfache Studiengebühr zu entrichten ist, um zwei Semester beantragen. Der Antrag ist zu begründen und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Leistungsausweises einzureichen.
Kann ich meine ECTS Credits beliebig zusammenstellen?
Nein. Kreditpunkte können nicht mit beliebigen Lehrveranstaltungen erworben werden. Die Wegleitung bzw. die Studienordnung gibt Auskunft darüber, inwiefern Lehrveranstaltungen obligatorisch sind und wo Wahlmöglichkeiten bestehen.
Wie erfahre ich meinen ECTS Credit Stand?
Sie erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher erworbenen ECTS Credits und, soweit erteilt, die erzielten Noten. Sie sind verpflichtet, allfällige Unstimmigkeiten innert vier Wochen dem Studiendekanat zu melden.